Änderungen im Ganztagsförderungsgesetz (GaFöG) ab dem Schuljahr 2026/2027
Am 12. Oktober 2021 trat das „Gesetz zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter“ (Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG) in Kraft. Mit diesem Gesetz wurde ab dem Jahr 2026 ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Kinder im Grundschulalter eingeführt. Der Rechtsanspruch ist auf Bundesebene im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) verankert.
Rahmenbedingungen des Rechtsanspruchs
- Grundsätzlich besteht für alle Kinder der ersten bis vierten Klassen ein Anspruch auf ganztägige Betreuung.
- Die Einführung des Rechtsanspruchs erfolgt stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027.
- Zunächst gilt der Anspruch für die Klassenstufe 1.
- Der Betreuungsumfang umfasst acht Stunden an fünf Werktagen (Montag bis Freitag).
- Der Rechtsanspruch gilt auch während der Schulferien. Ausgenommen hiervon sind bis zu 20 Schließtage, die landesrechtlich geregelt sind.
- Die Früh- und Spätbetreuung wird erst ab einer Anmeldung von 10 Kindern angeboten.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website Esslingen.de
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Frühbetreuung von Montag bis Freitag von 7.00 Uhr bis Unterrichtsbeginn .
Spätbetreuung im Anschluss an die Ganztagesschule bis 17.00 Uhr.
