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Allgemeine Informationen für die Eltern

  • Krankheiten

Meldung von kranken und fehlenden Kindern vor Unterrichtsbeginn:

Die Eltern melden das Fehlen ihrer Kinder über MitschülerInnen an die unterrichtende Lehrkraft oder

sie schreiben vor Unterrichtsbeginn eine E-mail an die Adresse der Pliensauschule

(GS_Pliensauschule@esslingen.de) .

In Ausnahmefällen, wenn beides nicht möglich ist, melden die Eltern das Kind

telefonisch unter 0711/3512 2318 im Sekretariat bei Frau Benz ab.

Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern muss spätestens am 3. Fehltag der   

Klassenlehrerkraft abgegeben werden. Eine E-Mail gilt zunächst als Entschuldigung.

Wenn die Kinder wieder in der Schule sind soll dann die schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.

Ansteckende Krankheiten oder das Auftreten von Kopfläusen sind bitte unverzüglich

der Schule mitzuteilen.

  • Befreiung vom Unterricht /An- und Abmeldung von der GTS

Eine Befreiung vom Unterricht und von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen

kann nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt werden und muss im Voraus

beantragt werden. Eine Ferienverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.

Die Teilnahme an der Ganztagesschule gilt für das ganze Schuljahr. An- oder Abmeldungen müssen bis zum 15. März für das darauffolgende Schuljahr vorgenommen werden.

  • Busfahrtkosten für Kinder aus Weil

Für die Schülerinnen in Kl. 1 – 3, die aus dem Stadtteil Weil mit dem Bus zur Schule fahren, werden die Fahrtkosten voll erstattet. In Kl. 4 wird nur ein Teilbetrag erstattet.

Die Bestellung des Tickets erfolgt über die Eltern. Einen Bestellschein, der im Flyer der VVS beinhaltet ist. finden Sie auf der Website der VVS unter

https://www.vvs.de/jugendticketbw oder können ihn bei uns im Sekretariat erhalten.

Die Kosten für das Jugendticket werden in 12 monatlichen Raten zu je 30,42 € vom Abo-Center abgebucht.

Für Schüler/Schülerinnen in Klasse 1 – 3, die aus dem Stadtteil Weil mit dem Bus zur Schule fahren, werden weiterhin die Kosten voll erstattet. In Klasse 4 wird nur ein Teilbetrag erstattet.

Für die Erstattung müssen zwei Formulare pro Halbjahr ausgefüllt werden. Diese erhalten Sie im Sekretariat der Pliensauschule oder hier:

Vordruck I (landkreis-esslingen.de) und

Vordruck II Einzelerstattungsantrag (landkreis-esslingen.de)

Die nachgewiesenen Beförderungskosten werden nur erstattet, wenn der Antrag für das erste Schulhalbjahr bis spätestens zum folgenden 1. April des Jahres, für das zweite Schulhalbjahr bis spätestens zum folgenden 1. Oktober des Jahres beim Schulträger beantragt wird.