- Krankheiten
Meldung von kranken und fehlenden Kindern vor Unterrichtsbeginn:
Die Eltern melden das Fehlen ihrer Kinder über MitschülerInnen an die unterrichtende Lehrkraft oder
sie schreiben vor Unterrichtsbeginn eine E-mail an die Adresse der Pliensauschule
(GS_Pliensauschule@esslingen.de) .
In Ausnahmefällen, wenn beides nicht möglich ist, melden die Eltern das Kind
telefonisch unter 0711/3512 2318 im Sekretariat bei Frau Benz ab.
Eine schriftliche Entschuldigung der Eltern muss spätestens am 3. Fehltag der
Klassenlehrerkraft abgegeben werden. Eine E-Mail gilt zunächst als Entschuldigung.
Wenn die Kinder wieder in der Schule sind soll dann die schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.
Ansteckende Krankheiten oder das Auftreten von Kopfläusen sind bitte unverzüglich
der Schule mitzuteilen.
- Befreiung vom Unterricht /An- und Abmeldung von der GTS
Eine Befreiung vom Unterricht und von sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen
kann nur in besonderen Ausnahmefällen gewährt werden und muss im Voraus
beantragt werden. Eine Ferienverlängerung ist grundsätzlich nicht möglich.
Die Teilnahme an der Ganztagesschule gilt für das ganze Schuljahr. An- oder Abmeldungen müssen bis zum 15. Februar für das darauffolgende Schuljahr vorgenommen werden.
- Busfahrtkosten für Kinder aus Weil
Für die Schülerinnen in Kl. 1 – 3, die aus dem Stadtteil Weil mit dem Bus zur Schule fahren, werden die Fahrtkosten voll erstattet. In Kl. 4 erfolgt keine Erstattung. Die Kosten für das Jugendticket werden in 12 monatlichen Raten zu je 30,42 € vom Abo-Center abgebucht.
Die Bestellung des Tickets erfolgt über die Eltern. Einen Bestellschein, der im Flyer der VVS beinhaltet ist finden Sie auf der Website der VVS unter https://www.vvs.de/jugendticketbw oder können ihn bei uns im Sekretariat erhalten.
Für Schüler/Schülerinnen in Klasse 1 – 3, die aus dem Stadtteil Weil mit dem Bus zur Schule fahren, werden weiterhin die Kosten voll erstattet. In Klasse 4 werden keine Kosten mehr erstattet.
Für die Erstattung muss ein Formular pro Halbjahr ausgefüllt werden. Dieses erhalten Sie im Sekretariat der Pliensauschule oder hier:
Vordruck II Einzelerstattungsantrag (landkreis-esslingen.de)
Abrechnungszeiträume:
1. Halbjahr: September bis Februar
2. Halbjahr: März bis August
Die nachgewiesenen Beförderungskosten werden nur erstattet, wenn der Antrag für das erste Schulhalbjahr bis spätestens zum folgenden 1. April des Jahres, für das zweite Schulhalbjahr bis spätestens zum folgenden 1. Oktober des Jahres beim Schulträger beantragt wird.