Zum Inhalt springen

Häufig gestellte Fragen

1. Wie entschuldige ich mein Kind?

Kann ein/e Schüler/in aus Krankheitsgründen am Unterricht nicht teilnehmen, haben die Erziehungsberechtigten eine Entschuldigungspflicht. a) Die Eltern melden das Fehlen über Klassenkameraden an die unterrichtende Lehrkraft oder

Die Eltern schreiben eine e-mail an die Adresse der Pliensauschule: GS_pliensauschule@esslingen.de

b) Nur wenn beides nicht möglich ist, melden die Eltern das Kind telefonisch auf dem Sekretariat bei Frau Steimle oder Frau Richter ab: Tel: 0711 / 3512 2318

Ab 07:45 Uhr kann angerufen werden.

In jedem Fall muss eine schriftliche Entschuldigung bei den Klassenlehrer/innen im Nachhinein abgegeben werden.

2. Wen kann ich als Übersetzer/in anfragen?

a.) Referat für Migration und Integration der Stadt Esslingen, Rathausplatz 3, Tel: 3512 2876 – Sekretariat. Fragen Sie nach dem Dolmetscher-Pool

b.) Pliensauschule – Lehrer/innen des muttersprachlichen Unterrichts

3. Wie läuft der Schwimmunterricht ab?

Der Schwimmunterricht findet immer im 4. Schuljahr am Dienstagnachmittag statt. Die Kinder aller Parallelklassen werden entsprechend ihren Vorkenntnissen in Kleingruppen aufgeteilt. Der Weg zum Merkelschen Hallenbad wird im Unterricht besprochen und beim ersten Mal mit den Schwimmlehrer/innen gegangen. In den folgenden Schwimmstunden gehen die Kinder selbständig zum Bad. Die einzelnen Gruppen beginnen zu unterschiedlichen Zeiten. Sie können nicht von den Lehrkräften begleitet werden, da diese schon im Hallenbad sind. So ermöglichen wir, dass die Kinder tatsächlich 45 Minuten im Wasser sind und keine Unterrichtszeit für den Weg zum Bad verloren geht.

4. Was ist mit dem Religionsunterricht?

Religion ist für alle katholischen und evangelischen Schüler (wie z.B. Deutsch oder Mathematik) ein ordentliches Lehrfach. Damit ist jede/r Schüler/in grundsätzlich zur Teilnahme am Religionsunterricht seines Bekenntnisses verpflichtet. Eine Abmeldung ist dann möglich, wenn Glaubens- und Gewissensgründe vorgebracht werden. Dazu wird ein Gespräch mit dem/der Religionslehrer/in geführt und eine schriftliche Erklärung abgegeben. Das ist möglich zu Beginn des Schuljahres oder zum Halbjahr. Kinder anderer Konfessionen sind gerne zum Religionsunterricht eingeladen.

5. Wie und durch wen wird der Schulhof der Pliensauschule genutzt?

Der Schulhof der Pliensauschule wird von Mo bis Fr bis 17.00 Uhr durch die Angebote der Ganztagesschule und der Grundschulbetreuung genutzt und ist in dieser Zeit nicht öffentlich.

In der Zeit von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr (Winterzeit) bzw. 21.00 Uhr (Sommerzeit) kann der Schulhof als Spielfläche unter Beachtung der bestehenden Regeln – siehe Schulhofschild – öffentlich genutzt werden.

Weiterhin bleibt der Schulhof generell an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie während den Schulferien geschlossen.

Diese Regelung ist ein Beschluss, im Einvernehmen der Stadt Esslingen, den Anwohnern und der Schulkonferenz der Pliensauschule.